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Verwaltungsgericht weist B.U.N.D.-Antrag ab

Nachricht vom 30.März 2017

Das Verwaltungsgericht Weimar hat den Eilantrag des B.U.N.D. gegen die Genehmigung der geplanten Hähnchenmastanlage Schwerborn abgelehnt. Wie das Gericht gestern mitteilte, sei die Entscheidung in Abwägung der unterschiedlichen Interessen getroffen worden. Demnach würde voraussichtlich auch der eigentliche Widerspruch des Naturschutzbundes gegen die Mastanlage erfolglos bleiben. Die sei außerhalb der geschlossenen Ortslage zulässig. Die Genehmigung verstoße nicht gegen Rechtsnormen. - Die Gerichtsentscheidung ist noch nicht rechtskräftig. (wk)


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