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Staatsanwalt fordert für Ballstädt-Anführer vier Jahre Haft

Nachricht vom 30.März 2017

Im Prozess zum brutalen Neonazi-Überfall von Ballstädt hat gestern der Staatsanwalt vier Jahre Haft für den Hauptangeklagten beantragt. Er sei Anführer der 14-köpfigen Gruppe gewesen, die im Februar 2014 die Kirmesgesellschaft in Ballstädt überfallen habe. Dabei waren 10 Menschen teils schwer verletzt worden. Weitere drei Angeklagte sollen zwischen zwei und drei Jahren ins Gefängnis, sieben weitere könnten mit Bewährungsstrafen zwischen sechs Monaten und zwei Jahren davonkommen. Für drei Angeklagte reichten die Beweise für eine Verurteilung nicht aus. Die Anklage lautet inzwischen nicht mehr auf Landfriedensbruch und schwere Körperverletzung, sonder auf schweren Hausfriedensbruch und Körperverletzung. Die Gruppe sollte weiter vom Verfassungsschutz beobachtet werden, so der Staatsanwalt. (wk)


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