Nachricht vom 11.November 2005
Die Stadt Weimar muß ihre Satzung der Zweitwohnsitzsteuer überprüfen. Anlaß ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, nachdem verheiratete Berufstätige keine Zweitwohnsitzsteuer zahlen müssen. Oberbürgermeister Volkhardt Germer kündigte an, die Weimarer Satzung in jedem Falle verfassungskonform auszulegen. Ob und in welcher Höhe Weimar durch das Urteil finanzielle Einbußen hinnehmen müsse, stehe noch nicht fest, so Germer. Das Rechtsamt und die Kämmerei würden den Fall gerade prüfen. Die Zahl der Zweitwohnsitzsteuerpflichtigen ist seit 2001 stetig gesunken-von knapp 2000 auf etwas weniger als 1300 im Jahre 2004. Auch nahm die Stadt immer weniger Geld ein. Brachte die Zweitwohnsitzsteuer 2001 noch 112-tausend Euro ins Stadtsäckel, waren es im vorigen Jahr nur noch knapp hundeerttausend Euro. (jm)
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