Nachricht vom 17.November 2005
Am 8. Dezember soll das umstrittenene Familienfördergesetz dem Landtag in einer korrigierten Fassung vorgelegt werden. Bis dahin sollen nochmals kommunale Spitzenverbände angehört werden. Das hat gestern die CDU-Landtagsfraktion beschlosssen. Fest steht schon, daß die Städte und Gemeinden die volle Zuständigkeit für die Kindergärten behalten. Der ursprüngliche Entwurf sah dafür die Landkreise vor. An der Umstellung der bisherigen Tagesstättenfinanzierung will die CDU aber festhalten. Das Geld soll nicht mehr für die jeweiligen Gruppen, sondern für die tatsächlich angemeldeten Kinder bezahlt werden. Die Opposition blieb im Landtag bei ihrer Kritik, das Gesetz sei sozial ungerecht. Es soll am 1.Juli 2006 in Kraft treten. (wk)
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