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Nachricht vom 23.März 2006

Die Weimarer Stadtführer haben im Streit mit der weimar GmbH Recht bekommen. Geklagt wurde, weil die Tourist-Gesellschaft von Honoraren auch bei den Stadtführern Mehrwertsteuer einbehalten hatte, die nicht mehrwertsteuerpflichtig sind. Die Verträge darüber waren unklar, urteilte das Weimarer Amtsgericht. Daraus entstehende Lasten müßte deshalb der Vertragsanbieter tragen. Der weimar GmbH drohen nun Nachzahlungen an die Stadtführer, aber auch an das Finanzamt. (wk)


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