Verfassungsgerichtshof verschiebt Entscheidung über Fünf-Prozent-Hürde
Nachricht vom 19.März 2007
Die Entscheidung über die Fünf-Prozent-Hürde bei Kommunalwahlen in Thüringen wird nicht, wie angekündigt, am 26. März mitgeteilt. Vielmehr soll nun der Sachverhalt weiter aufgeklärt werden. Das hat heute der Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar bekanntgegeben. Er hat die Frage zu beantworten, ob die Bestimmung über die 5-Prozent-Klausel im Kommunalwahlgesetz mit der Landes-Verfassung vereinbar ist. Im Januar diesen Jahres wurde darüber bereits mündlich verhandelt. Nun wolle man noch fachkundige Personen aus dem Innenministerium des Landes Sachsen-Anhalt als sachverständige Zeugen laden, heißt es heute. Dort soll ohne die Sperrklausel bei größeren Gemeinden oder in Landkreisen die Entscheidungsfähigkeit der Räte wegen Zersplitterung beeinträchtigt worden sein. Ein neuer Termin der Entscheidung würde demnächst festgesetzt. (wk)
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