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Nachricht vom 02.Oktober 2007

Im Streit um die Ernennung eines Weimarer Berufs-Feuerwehrmannes hat das Meiniger Verwaltungsgericht Versäumnisse bei der Stadtverwaltung Weimar festgestellt. Bei der Entscheidung hätte der Personalrat eingeschaltet werden müssen, hieß es. Bei der Einstellung eines Beamtenanwärters dürfe man sich nicht auf ein abgeschlossenes Auswahlverfahren berufen. Wie berichtet wird, hätte auch die Stadt inzwischen eingeräumt, daß das Mitbestimmungsrecht gebrochen worden sei. Hintergrund ist die Ernennung eines Bewerbers zum Berufsfeuerwehrmann, dem die notwendige zweijährige Berufserfahrung fehlen soll. SPD-Oberbürgermeister Stefan Wolf hätte den Bewerber eigenmächtig eingestellt, weil er Verwandter eines CDU-Stadtrates sei, heißt es heute in der Thüringischen Landeszeitung. (wk)


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