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Landesverfassungsgericht kippt Fünf-Prozent-Hürde

Nachricht vom 11.April 2008

Die Fünf-Prozent-Hürde bei Thüringer Kommunahlwahlen ist gefallen. Das Landesverfassungsgericht hat heute die Klausel im Kommunalwahlgesetz für unzulässig erklärt. Die Sperre verletze kleinere Parteien in ihrem Recht auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb. Sie darf ab den nächsten landesweiten Kommunalwahlen 2009 nicht mehr angewendet werden. Die Entscheidung ist einstimmig ergangen. - Bereits nachdem vom Bundesverfassungsgericht die Klausel in Schleswig-Holstein gekippt wurde, hatte Ministerpräsident Althaus Reformen angekündigt. Anlass des Verfahrens war die Klage der damaligen FDP-Kreisvorsitzenden Marie-Elisabeth Grosse gegen die Weimarer Kommunalwahl 2004. (wk)


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