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Oberverwaltungsgericht stärkt Ladenöffnungsgesetz

Nachricht vom 22.September 2016

Das Oberverwaltungsgericht Weimar hat jetzt die Thüringer Samstagsregelung für den Einzelhandel gestärkt. Dernach stehen den Verkäufern zwei freie Samstage im Monat zu. Ein Möbelhändler hatte gegen die Verordnung des Ladenöffnungsgesetzes geklagt. Auch weitere Möbelhändler sehen die Regelung als umstritten an und wollen die Vorgabe mit einer Verfassungsbeschwerde kippen. Die Händler müßten sich aber an die Anordnung des Verbraucherschutzamtes halten, solange der Verfassungsgerichtshof nicht entschieden habe, urteilten die Verwaltungsrichter. Die Entscheidung vom 5. September wurde heute schriftlich mitgeteilt. (wk)


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