ver.di schließt sich der SPD-Haltung zum Klinikum an
Nachricht vom 02.August 2002
Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di schließt sich der Einschätzung des SPD-Kreisverbandes zur Mitbestimmungsdiskussion im Weimarer Klinikum an. Für eine Sprecherin des ver-di-Landesverbandes ist es unerklärlich, warum in einem Wirtschaftsbetrieb nicht das normale Betriebsverfassungsgesetz gelten könne. Renate Richter sagte gegenüber Radio Lotte. (O-Ton) Auch der SPD Kreisvorsitzende Holger Deeg sieht die Gefahr, dass es im Klinikum Mitarbeiter erster und zweiter Klasse geben könnte. Dem müsse deutlich entgegengewirkt werden. Gemäß eines Urteils des Bundesarbeitsgerichts ist das Betriebsverfassungsgesetz im Sophien-Hufeland-Klinikum nicht anwendbar. (ks/mec) 7:45 Uhr. Mit Enttäuschung hat der Kreisverband der SPD auf das Urteil zum Mitbestimmungsrecht im Weimarer Klinikum reagiert. Dennoch setze die SPD alles daran, um vor Allem die Stellung der konfessionslosen Mitarbeiter zu sichern. Angesichts des kommunalen Anteils am Klinikum erwartet der SPD-Kreisvorsitzende Holger Deeg von der kirchlichen Seite den entsprechenden Umgang mit den städtischen Interessen. Vorstand und Fraktion wollen trotz ihrer begrenzten Handlungsmöglichkeiten vor weiteren Schritten die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. Unabhängig davon seien die Sonderrechte der Kirche nach Ansicht von Deeg überkommen. Der Gefahr, im Klinikum Mitarbeiter erster und zweiter Klasse zu haben, müsse deutlich entgegengewirkt werden. Die SPD habe dahingehend keine Veranlassung, ihre ablehnende Haltung hinsichtlich der Verkaufsabsichten der städtischen Anteile aufzugeben. (mec)
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