Empfänger von Arbeitslosengeld II müssen Zuverdienst melden
Nachricht vom 07.August 2006
Empfänger von Arbeitslosengeld II müssen sämtliches Einkommen unverzüglich melden. Darauf hat jetzt die ARGE Weimar/Apolda hingewiesen. Bis zu einer Höhe von 100 Euro bleibt Zuverdienst dabei aber anrechnungsfrei, so Andrè Bagus, Bereichsleiter der Arge. Nicht gemeldete Einkommen über der Freibetragsgrenze führen ausnahmslos zur Rückforderung der deswegen zu Unrecht erhaltenen Leistungen, so Bagus weiter. Außerdem werde ein Ordnungswidrigkeits- oder sogar Strafverfahren eingeleitet. Die Neuregelungen seit dem ersten August ermöglichen einen verbesserten Datenabgleich zwischen ARGE und anderen Behörden. So könne mißbräuchlicher Leistungsbezug offen gelegt werden. (ob)
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